Wissensdatenbank

Was ist "zugelassenes Zubehör"?

Neben dem Dienstrad selbst, kann der Dienstherr auch leasingfähiges Zubehör mit überlassen.

Gemeinsam mit dem Dienstrad kann verschiedenes Zubehör geleast werden. Das Zubehör muss mit dem Fahrrad fest verbunden sein.

Wichtig ist, dass das Zubehör zusammen mit dem Dienstrad ausgewählt und geleast wird. Nachträglich kann Zubehör nicht mehr berücksichtigt werden.


Nachfolgend sind alle zugelassenen Zubehörteile im Detail aufgeführt.

Mit dem Dienstrad festverbundenes Zubehör:



Leasingfähige Zusatzleistungen:


In der Deutsche Dienstrad Plattform ist das Merkblatt für leasingfähiges Zubehör hinterlegt. Sie und Ihr Fachhändler können also jederzeit einsehen, welches Zubehör leasingfähig ist.