Grundlagen
- Ich möchte Deutsche Dienstrad einführen bzw. meinen Mitarbeitenden anbieten. Was muss ich tun?
- Was bedeutet „Leasing“?
- Können einzelne Mitarbeitende individuell bezuschusst werden?
- Wann sind Diensträder komplett steuerfrei?
- Was muss in der Gehaltsabrechnung eingetragen werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Leasingrate und Umwandlungsrate?
- Warum ist ein Dienstrad günstiger als der Privatkauf?
- Wenn man die monatliche Leasingrate mit 36 Monaten multipliziert, zahlt man doch mehr als beim Direktkauf, oder?
- Welche Fahrräder können zu einem Dienstrad werden?
- Wie lange ist die Laufzeit des Leasingvertrags?
- Warum kann es sein, dass die Umwandlungsrate auf dem Überlassungsvertrag nicht mit dem Wert aus dem Vorteilsrechner auf der Homepage übereinstimmt?
- Welche Antwort erhalten meine Mitarbeitende, wenn Sie eines der Berechtigungskriterien nicht erfüllen?
- Ich möchte Mitarbeitenden ein Dienstrad ermöglichen, die den aktuellen Stundenlohn nach Mindestlohn-Puffer nicht erreichen. Wie gehe ich hier vor?
- Ist eine individuelle Anpassung der genannten Berechtigungskriterien durch mich möglich?
- Kann ich auch ein Dienstrad für mich leasen?
- Wie unterstützt Deutsche Dienstrad bei der Einführung des Dienstrad-Modells?
- Was ist der Leasing-Rahmenvertrag?
- Was ist der Servicevertrag?
- Was bedeutet die 0,25% Regel?
- Welche Kosten entstehen dem Arbeitgeber?
- Kann man mit einem Dienstrad die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung erfassen?
- Was bedeutet Entgeltumwandlung?
- Was unterscheidet ein Dienstrad von einem herkömmlichen Rad?
- Meinen Mitarbeitenden wird in der Deutsche Dienstrad-Plattform ein Verkaufspreis von weniger als 11.900, - € inkl. MwSt. angezeigt, woran liegt das?
- Kann ich den Verkaufspreis und/oder die Auswahl an Fahrrad-Kategorien eingrenzen?
- Dürfen meine Mitarbeitenden ihr Dienstrad auch privat nutzen?
- Dürfen auch andere Personen das Dienstrad nutzen?
- Wie berechnen meine Mitarbeitenden die individuelle Ersparnis bei einem Leasing über Deutsche Dienstrad?
- Können mehrere Diensträder gleichzeitig bezogen werden?
- Welche meiner Mitarbeitenden sind berechtigt ein Dienstrad zu leasen?
- Wie unterstützt Deutsche Dienstrad in der kontinuierlichen Betreuung nach der Einführung des Dienstrad-Modells?
- Zu welchem Zeitpunkt entscheide ich mich, ob ich den Mindestlohnpuffer als Prüfkriterium (nicht) integrieren möchte?
- Was muss ich bei der Wahlmöglichkeit „Option 1: Integration des Prüfkriteriums „Mindestlohnpuffer“ beachten?
- Wie erfahren meine Mitarbeitenden davon, wenn Mindestlohnzulagen durch Mindestlohnunterschreitung erfolgen?
- Wie wird die befristete Mindestlohnzulage berechnet?
- Ich habe das Vertragswerk mit Deutsche Dienstrad bereits vor Einführung der Wahlmöglichkeit abgeschlossen. Was kann ich tun, wenn ich die Option 2 nutzen möchte?
- Ich möchte den Mindestlohnpuffer integrieren und trotzdem Mitarbeitenden ein Dienstrad ermöglichen, die den aktuellen notwendigen Stundenlohn nicht erreichen. Wie gehe ich hier vor?
- Was muss ich bei der Wahlmöglichkeit „Option 2: Keine Integration des Prüfkriteriums „Mindestlohnpuffer“ beachten?
- Wie erfahre ich davon, wenn Mindestlohnzulagen durch Mindestlohnunterschreitung erfolgen?
- Warum wird eine befristete Mindestlohnzulage erzeugt?
- Kann ich meine Entscheidung zu Option 1 bzw. Option 2 nach Vertragsabschluss noch anpassen?
- Warum liegt der Mindestlohnpuffer bei 22,3 % über dem gesetzlichen Mindestlohn?